Letzte Aktualisierung: 14.06.20 um 18.00 Uhr
Leitfaden "Lernen zu Hause" für Eltern, Hrsg. SenBJF
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Faltblatt zur Information "Sommerschule 1./2. Jahrgang"
Gültigkeit Scchülerausweise I und II
Dieser Beitrag wird am 24.06.2020 geschlossen. In der Zeit der Schulschließung wurden rund 7.500 Aufrufe registriert.
Elterninformation für Ferien-Schwimmkurse
Elterninformation für Ferien-Schwimmkurse
Gültigkeit von Schülerausweisen
Die Gültigkeit der Schülerausweise I und II wurde einmalig in diesem Jahr bis zum 31.12.2020 verlängert, um die Verwaltungsarbeiten in den Schulsekretariaten zu entzerren.
Präsenzunterricht/Temp.-Lerngruppen/Notbetreuung/Notenerteilung/Zeugnisse zum Schuljahresende
Die Fachkonferenz Deutsch hat von der durch die Senatsschulverwaltung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht und beschlossen, in den Jahrgangsstufen 3-6 auf dem Zeugnis zum Schuljahresende 19/20 nur eine Gesamtnote für das Fach "Deutsch" auszuweisen.
Die Zeugnisausgabe wird für die Klassen über den Zeitraum 22.06. bis 24.06. gestreckt. Aus der geltenden Eindämmungsverordnung ergibt sich, dass Eltern zur Zeugnisausgabe leider nicht in der Schule anwesend sein dürfen. Die Ausgabetermine orientieren sich an bisherigen Präsenztagen der Klassen. Davon abweichend erhält die Klasse 4d die Zeugnisse am 23.06., die Klassen 4a, 4b und 4c am 24.06.
Die Schulkonferenz hat einstimmig beschlossen, auf die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens in der Anlage zum Zeugnis des 2. Schulhalbjahres 2019/2020 zu verzichten, da für die geringe Anzahl der Unterrichtstage keine sinnvolle und belegbare Beurteilung möglich ist.
Die Sommerferienbetreuung in der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) wird in regulärer Form und nicht mehr als Notbetreuung durchgeführt. Deshalb bitten wir die Eltern, den Betreuungsbedarf für die Sommerferien rechtzeitig dem Koordinierenden Erzieher mitzuteilen. Bitte Vordruck im Anhang verwenden!
Betreuung Sommerferien - Kalender.pdf
Das Betreten der Schule ist gem. Infektionsschutzregelungen nur den Schülern selbst gestattet, die am Unterricht oder der Notbetreuung teilnehmen.
Für schulische Mitwirkungsgremien kann durch den Vorsitzenden im Ausnahmefall unter Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen eine Beratungszeit bei der Schulleitung mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf angefragt werden.
Für die Notbetreuung und Unterricht gilt der Grundsatz: "Wer krank ist, bleibt zuhause!"
Auch wenn es sich nicht um eine CoVid-19-Erkrankung handelt, gehören Kinder mit Husten und Schnupfen nicht in die Schule!