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 Aktualisierung vom 26.05.2021

Liebe Eltern, liebe KollegInnen,

auch der Bestand der gelieferten Selbsttests der Fa. Roche gehen bald zu Neige. Die nachgelieferten Selbsttests sind von Fa. nal von minden und werden vermutlich noch vor den Sommerferien in den Klassen genutzt. Packungsbeilage mit Kurzanleitung finden Sie in den Anlagen.

 

Beste Grüße
Alexander Fritsch

 

 


 Stand vom 19.05.2021

Liebe Eltern, liebe KollegInnen,

der Bestand der anfänglich gelieferten Selbsttests der Fa. SIEMENS geht zu Neige.Die nachgelieferten Selbsttests sind von Fa. Roche und werden sukzessive ab nächste Woche in den Klassen genutzt. Packungsbeilage und Kurzanleitung finden Sie in den Anlagen.

Beste Grüße
Alexander Fritsch

 


 

Liebe Eltern, liebe KollegInnen,

unserer Schule liegt nunmehr ein Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vor, mit dem die Umsetzung der Berliner Teststrategie geregelt ist (siehe Anlage). Ich bitte alle Beteiligten, dieses Schreiben zu lesen und bei der Umsetzung mitzuwirken.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Die verpflichtende Selbsttestung der Schülerinnen und Schüler ist vom 19.04.2021 an ein fester Bestandteil der umfassenden Infektionsschutzmaßnahmen in den Berliner Schulen.
  • Die bereits ausgehändigten Tests, die noch nicht verwendet wurden, sind wieder in die Schule mitzubringen und werden auch dort gelagert.
  • Die Selbsttests finden unter altersangemessener Anleitung durch das pädagogische Personal in der 1. Stunde des Präsenzunterrichts im Klassenraum statt. Die Durchführung erfolgt zweimal wöchentlich (Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag). (Kurzanleitungen und Erklärvideos unter www.einfach-testen.berlin)
  • Es findet während der Selbsttestungen der Schülerinnen und Schülern kein körperlicher Kontakt zu den Lehrkräften oder anderem schulischen Personal statt.
  • Das Tragen von weiterer Schutzbekleidung über die Maske hinaus ist nicht erforderlich.
  • Der zeitliche Rahmen der Testungen ist nicht beschränkt. Es wird mit aller nötigen Sorgfalt, Ruhe und Empathie angeleitet.
  • Liegt ein positives Testergebnis vor, werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten umgehend verständigt. Die Schülerinnen und Schüler warten im Klassenraum, wenn eine beaufsichtigte Isolation an anderer Stelle nicht möglich ist, bis sie von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abgeholt und zur Durchführung einer PCR-Nachtestung begleitet werden.
    (Testzentren unter www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/testzentren_senbjf.pdf oder auch Kinder- und Hausärzte und andere geeignete Teststellen)
  • Die weiteren Personen, die sich während des Selbsttestens im Raum befunden haben, gelten nicht automatisch als K1/K2-Kontaktpersonen, sie nehmen am Unterricht teil.
  • Sollten Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bei Schülerinnen und Schülern, denen eine eigenständige Testdurchführung nicht möglich ist, zu Hause vornehmen wollen, muss der Schule eine Bescheinigung zum Testergebnis vorgelegt werden (Härtefallregelung).
  • Die weitere Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur bei Beteiligung des Kindes am verpflichtenden Selbsttest in der Schule möglich.
  • Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die einer Selbsttestung ihres Kindes in der Schule nicht zustimmen, können von ihrem Recht Gebrauch machen, ihr Kind aus dem Präsenzunterricht herauszunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Fritsch

Schulleiter (komm.)