Liebe Eltern,
wir möchten Sie darüber informieren, dass ab sofort bei Klassenelternversammlungen, Elterngesprächen und Veranstaltungen in der Schule folgende Regelung von der Senatsverwaltung festgelegt wurde:
"[...] Sitzungen weiterer schulischer Gremien sowie Eltern- und Schülerversammlungen können stattfinden [gilt auch für schulische Veranstaltungen].
Teilnehmende Personen müssen nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind gem. §6 und §8 der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Die Nachweispflicht entfällt für Personen, die an der jeweiligen Schule einer Testpflicht nach §3 der 2. SchulHygCoV-19-VO unterliegen."
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Fritsch
Schulleiter